Wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird vor Ausbildungsbeginn eine Jugendarbeitsschutz-Untersuchung durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgt nach einem Jahr eine Folgeuntersuchung.
Hier können frühzeitig Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem zu erlernenden Beruf erkannt werden.
Untersuchungsumfang:
- Erhebung der Vorgeschichte und des Entwicklungsstatus
- Körperliche Untersuchung
- Erhebung des Impfstatus, ggf. Auffrisch-Impfung