Jugendarbeitsschutz-Untersuchung

Wenn der Auszubildende das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird vor Ausbildungsbeginn eine Jugendarbeitsschutz-Untersuchung durchgeführt. Gegebenenfalls erfolgt nach einem Jahr eine Folgeuntersuchung.

Hier können frühzeitig Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem zu erlernenden Beruf erkannt werden.

Untersuchungsumfang:

  • Erhebung der Vorgeschichte und des Entwicklungsstatus
  • Körperliche Untersuchung
  • Erhebung des Impfstatus, ggf. Auffrisch-Impfung