Kann ich auch ohne Termin in die Sprechstunde kommen?
In unserer Praxis haben wir eine Terminsprechstunde.
Außer bei lebensbedrohlichen Notfällen haben Terminpatienten in der Sprechstunde Vorrang.
Um Ihre Wartezeit in der Praxis zu verkürzen und den Praxisablauf besser organisieren zu können, bitten wir sie, sich auch im Fall einer akuten Erkrankung telefonisch in der Praxis anzumelden. Bei dringlichen Erkrankungen bekommen Sie in der Regel am gleichen Tag einen Termin.
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Termin Wartezeiten von 1-2 Stunden Kauf nehmen müssen
Warum sind bestimmte Beratungen, Untersuchungen oder Therapien kostenpflichtig, obwohl ich eine Krankenversichertenkarte habe?
Auszug aus § 12 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches 5 (SGB V):
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Lesitungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Der Arzt als Leistungserbringer muss vor jeder Beratung, Untersuchung oder Therapie prüfen, ob diese die genannten Kriterien erfüllt. Ansonsten darf er sie nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung anbieten. So sind beispielsweise Sportatteste, Eignungsuntersuchungen, Reiseberatungen oder sog. individuelle Gesundheitsleistungen privat auf Rechnung zu bezahlen. Bei manchen Leistungen, z. B. Reiseimpfungen kann die Rechnung dann bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden und um Erstattung gebeten werden.
Wie läuft eine reisemedizinische Beratung ab?
Sowohl die reisemedizinische Beratung als auch ggf. notwendige Impfungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Für eine Beratung berechnen wir 20,11 €; die Durchführung einer Impfung kostet 10,72 €.
Die Verordnung der Impfstoffe erfolgt in aller Regel auf Privatrezept. Mit diesem können sie in der Apotheke den Impfstoff bestellen und bezahlen. Danach kann die Impfung in der Praxis verabreicht werden.
Von uns erhalten sie eine Rechnung über die Beratung und die Impfleistung nach GOÄ.
Viele Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise die Kosten für Reiseimpfungen. Ob auch die Kosten für die Beratung übernommen werden, können Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen.